Gemäss Allgemeinen Bedingungen zum Mietvertrag für Wohnräume obliegen der Mieterschaft die kleinen, für den gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache erforderlichen Reinigungen und Ausbesserungen (so genannter kleiner Unterhalt). Zu diesen gehören in der Regel auch Reparaturen, Unterhaltsarbeiten usw., deren Kosten im Einzelfall nicht CHF 150.00 übersteigen und ohne Fachkenntnisse zu beheben sind.